The AR market continues to evolve, with most companies focused primarily on enterprise use cases that drive real-world gains for companies operating in a wide range of markets in retail
Die Corona-Krise führt dazu, dass das nunmehr im vierten Jahr stattfindende Programm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ eine andere Ausrichtung erhält. Kleine Handelsunternehmen sollen gestärkt werden, indem deren kurzfristige Digitalisierung gefördert wird.
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In der Corona-Krise haben vor allem die lokalen und kleinen, inhabergeführten Unternehmen im Handelsumfeld besonders gelitten. Es waren all jene im Vorteil, die sich bereits vorher stärker mit dem Thema der Digitalisierung beschäftigt hatten und Strategien vorweisen konnten. Genau hier setzt der Aufruf an. Es geht darum, die kleinen Handelsunternehmen darüber zu stärken, dass Maßnahmen zur ersten oder fortgeschrittenen Digitalisierung gefördert werden sollen – und zwar schnell, d.h. noch in diesem Jahr, und unkompliziert in der Abwicklung, d.h. mit Fördermitteln als vorschüssige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Inhaltlich werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben gefördert.
Unter Zuhilfenahme von IT-Dienstleistungen und/oder beratenden Dienstleistungen (einschließlich Schulungen) oder mit Anschaffung von Hard- und Software erstmalig können sich mit der Förderung Unternehmen digital neu oder besser aufstellen und mit digitalen Technologien ihr Unternehmen krisenfester machen
Unter KMU werden kleine und mittelgroße Unternehmen nach Größenklassen subsummiert. Der Aufruf richtet sich an die kleinste Unternehmensgrößenklasse, d.h. an die Unternehmen des stationären Einzelhandels mit Sitz eines Ladenlokals in NRW, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen.
Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen bis zum 31. 12.2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.
Bis zum 31.08. muss der Antrag online, inhaltlich schlüssig und in Bezug auf Unterlagen vollständig für ein Vorhaben gestellt werden. Dabei werden folgender Bewertungskriterien für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben berücksichtigt:
Weiterführende Information findet sich unter www.digihandel.nrw sowie bei den Digitalcoaches des Handelsverbands NRW sowie von den örtlichen Industrie- und Handelskammern.
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