Über die städtebauliche Steuerung von Beherbergungsnutzungen
Durch COVID19 hat sich das Spannungsfeld zwischen Stadtentwicklung und Wirtschaftsfaktor Tourismus von heute auf morgen verkehrt. Dennoch wird es auch eine Zeit nach der Krise geben; noch ist nicht absehbar, welche gewollten und ungewollten Effekte bei der Rückkehr zum Normalbetrieb entstehen. Eines ist gewiss, auch künftig kann eine ungeplante Entwicklung zu städtebaulichen Missständen führen.
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Dabei sind die Auswirkungen von zu vielen Beherbergungsnutzungen vielschichtig und betreffen – wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung – nahezu alle touristisch relevanten Standorte; dabei sind Großstädte ebenso betroffen wie kleine Gemeinden an touristischen Hot-Spots. Viele dieser Destinationen müssen den Spagat schaffen, den gewollten Wirtschaftsfaktor Tourismus zu befördern und gleichzeitig die übrigen Belange der Stadtentwicklung nicht aus den Augen zu verlieren.
Ungeachtet dessen sind die Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen schwierig und auch begrenzt. Die Einführung von Zweckentfremdungssatzungen ist häufig an hohe Umsetzungshürden geknüpft. Und das Verbot von Zweitwohnungen ist gerade in größeren Städten nicht praktikabel. Sehr häufig sind es städtebauliche Gründe, die herangezogen werden können, um Funktionsverluste durch ein „Zuviel“ an Beherbergungsnutzungen zu begründen. So führt bspw. die regelmäßige Anreise von Gästen bis in die späten Abendstunden zu einer Gefährdung des verträglichen Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Aber auch im gesamtstädtischen Wirkungsgefüge können ungewollte Verschiebungen entstehen. Investorenanfragen konzentrieren sich häufig auf die besonders begehrten Lagen, wie touristisch geprägte Innenstädte. Dabei wird übersehen, dass die vielfach hiermit verbundene Uniformität im Widerspruch zu den städtebaulichen Ansprüchen der Gäste an die Zieldestination steht.
Zusammen mit Fachjuristen hat die cima ein neuartiges städtebauliches Entwicklungskonzept entwickelt, das betroffenen Kommunen wieder mehr Handlungsspielräume einräumt. Mit dem es nicht darum geht Investitionen zu verhindern, sondern darum, sie an gewollte stadt- und gemeindeverträgliche Orte zu lenken. Das Instrument kommt bereits in den touristischen TOP-Destinationen Heidelberg, Baden-Baden und Füssen zum Einsatz.
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